Für Patienten
Patientenorganisationen können Mitglied der ERN GENTURIS European Patient Advocacy Group (ePAG) werden. Weiterlesen >>
Eine nicht vollständige Liste der Patientenverbände für genetische Tumorrisikosyndrome in den EU-Mitgliedstaaten finden Sie hier.
Patienten können sich nicht selbst an ERNs wenden. Ein Patient darf nur von einem Arzt an das ERN GENTURIS überwiesen werden, der in Deutschland ein ärztliches Mitglied im ERN GENTURIS ist. Ist ihr betreuender Arzt nicht selbst Mitglied, kann er sich über die Homepage vom ERN GENTURIS an einen Arzt in Deutschland wenden der bereits Mitglied ist. Für den Prozess, wie Ihr Arzt Sie an ERN GENTURIS überweisen kann, klicken Sie bitte hier.
Die aktuelle Liste der teilnehmenden Gesundheitsdienstleister umfasst 23 Mitgliedsstaaten.
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Die Website www.cancergenetics.eu bietet Informationen für Menschen, die einen Gentest in Betracht ziehen, um nach einer erblichen Krebsursache zu suchen.